Anfrage zu den Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt
Anfrage von JF/Grüne vom 22.07.2010
Sondernutzungsrichtlinien für die Innenstadt – Nutzung der Arkaden in der Kaiser-Joseph-Straße für Warenauslagen
h i e r : Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zur Sitzung des Gemeinderats am 27.07.2010, TOP 21
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
den Fraktionen liegen zwei Schreiben der Fa. Schuh-Klaus vom 18. und 21. Juli 2010 an den Oberbürgermeister, den Ersten Bürgermeister und die Fraktionsvorsitzenden vor.
Darin wenden sich die Fa. Schuh-Klaus sowie rund 20 weitere Einzelhandelsgeschäfte unter den Arkaden beidseits der Kaiser-Joseph-Straße gegen die vom Amt für öffentliche Ordnung mit Schreiben vom 07.07.2010 angekündigte Umsetzung der Sondernutzungsrichtlinien für Warenauslagen im Bereich der Arkaden zum 31.07.10.
Es wird kritisiert, dass die bisher praktizierte Warenauslage in den Arkadenöffnungen künftig vollständig untersagt und stattdessen allenfalls eine Präsentation innerhalb der Arkaden unmittelbar an der Hauswand möglich sei. Im Normalfall würde das ab sofort eine Warenauslage direkt vor den Schaufenstern bedeuten, auf einer Breite von maximal einem Meter. Angesichts der zusätzlichen Vorgabe, dass in den Arkaden eine Mindestbreite von drei Metern freigehalten werden muss, kann die Breite der Warenauslage faktisch auch darunterliegen – so gibt die Fa. Schuh-Klaus den verbleibenden Raum mit nur 60 cm an. Dies wird als unzumutbare Einschränkung empfunden, zumal ein „Zustellen“ der Schaufenster durch davorgestellte Warenauslagen wenig zweckdienlich erscheint.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, angesichts der Tatsache, dass mit der vorliegenden Drucksache G-10/159 ohnehin eine Änderung der Sondernutzungsrichtlinien im Gemeinderat am 27.07.2010 ansteht, bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:
1. Sieht die Verwaltung angesichts der genannten Schreiben Anlass für eine Änderung der Sondernutzungsrichtlinien für den Bereich der Arkaden in der Kaiser-Joseph-Straße? Falls Nein, mit welcher Begründung?
2. Könnte eine Lösung der beschriebenen Probleme in einer großzügigen Anwendung von Ziffer 6.5., Satz 2, zweiter Halbsatz der geltenden Sondernutzungsrichtlinien liegen? Danach kann „ …ausnahmsweise pro Arkadenbogen bis zur Hälfte für ein Warenangebot genutzt werden.“
3. Ist es zutreffend, dass
- die Flächen unter den Arkaden im Eigentum der Gebäudebesitzer stehen und diese der Öffentlichkeit ein Wegerecht eingeräumt haben?
- die Gebäudeeigentümer sowohl für das Anlegen des Pflasters als auch für dessen Instandhaltung selbst aufkommen?
4. Wäre die Verwaltung bereit, die vom AföO zum 31.07.2010 angekündigte strikte Umsetzung der Sondernutzungsrichtlinien für die Arkaden der Kaiser-Joseph-Straße solange auszusetzen, bis eine erneute Diskussion und Kompromisssuche zwischen Gewerbetreibenden, Stadtverwaltung und Gemeinderat stattgefunden hat? Wir würden ein solches Vorgehen befürworten.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir würden es sehr begrüßen, wenn gemeinsam zwischen Verwaltung, Gemeinderat und Gewerbetreibenden eine praktikable Kompromisslösung für die geschilderte Problemlage ausgelotet werden könnte. Diese sollte den Einzelhändlern, vor allem auch den unter besonderem Druck stehenden kleineren inhabergeführten Einzelhandelsgeschäften – trotz eines sicherlich notwendigen Ordnungsrahmens – ein ökonomisch nachhaltiges Betreiben ihrer Geschäfte ermöglichen. Und damit gleichermaßen zur Attraktivität der Innenstadt sowie zu entsprechend ergiebigen Gewerbesteuereinnahmen der Stadt beitragen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Maria Viethen
Fraktionsvorsitzende
Eckart Friebis
Stadtrat