Anfrage zu Mobilfunksendeanlagen in Freiburg
Anfrage von JF/Grüne vom 30.05.2011
Mobilfunksendeanlagen in Freiburg
hier: Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zur Sitzung des Gemeinderats am 07.06.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in der Sitzung des Gemeinderates am 07.06.2011 steht unter TOP 13 die Beratung der Gemeinderatsdrucksache G-11/092 „Mobilfunksendeanlagen in Freiburg“ auf der Tagesordnung.
Als Konklusion sieht die Verwaltung für die Stadt Freiburg nur sehr eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten hinsichtlich eines präventiven Schutzes der Bevölkerung vor potenziell gesundheitsschädlichen Auswirkungen von Mobilfunkstrahlung. Allenfalls bei der Standortauswahl für Sendeanlagen bestünden gewisse Eingriffsmöglichkeiten, die die Verwaltung künftig weiter und verstärkt mittels der vorgelegten Beschlussanträge nutzen möchte.
Nutzungseinschränkungen, Verzicht oder Verbot von WLAN-Netzen, schnurlosen Telefonen oder Smart-Meters im eigenen Zuständigkeitsbereich oder von Handys im ÖPNV hält die Verwaltung nicht für sinnvoll. Eine Information der Bevölkerung über potenzielle Gefahren des Mobilfunks wird nicht als kommunale Aufgabe betrachtet, allenfalls soll „geprüft“ werden, ob eine Information über den sachgerechten Umgang mit Handys, WLAN-Netzen und schnurlosen DECT-Telefonen zur Reduzierung der individuellen Immissionsbelastung durch elektromagnetische Wellen über das Amtsblatt „sinnvoll ist“.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir halten eine Aufklärung und Information der Bevölkerung über potenzielle Gefahren der Mobilfunktechnologie und über geeignete Maßnahmen zur Reduzierung der Strahlenbelastung durchaus für eine Aufgabe der Stadt Freiburg und für äußerst sinnvoll. Und dies vor allem hinsichtlich der besonders empfindlichen Bevölkerungsgruppe von Kindern und Jugendlichen sowie deren Aufenthaltsorte, d.h. den (städtischen) Gebäuden wie Schulen und Kindergärten.
Auch dem Bereich des ÖPNV, bei dem aufgrund der spezifischen technischen Gegebenheiten (Faradaysches Käfig) sowie der vielfach handynutzenden Fahrgäste eine besonders hohe Strahlenexposition für alle ÖPNV-NutzerInnen zu befürchten ist, sollte ein spezielles Augenmerk samt der Entwicklung wirksamer Strategien zur Reduzierung der Handynutzung gelten.
Gerade in einem Bereich wie dem Mobilfunk entscheidet die Nachfrage, d.h. die Art und Intensität der Nutzung durch die VerbraucherInnen, über die Zahl der Sendeanlagen und über das Ausmaß der Belastung durch Mobilfunkstrahlung – sowohl im öffentlichen wie auch im privaten Raum. Doch nur aufgeklärte und über mögliche Risiken und Gefahren sowie über Minimierungsstrategien ausreichend informierte KonsumentInnen können eine verantwortliche Entscheidung im Umgang mit solchen potenziell gesundheitsbeeinträchtigenden Technologien treffen.
Diese Einschätzung wird untermauert durch eine aktuelle Resolution des Europarates. Dessen Ständiger Ausschuss hat als höchstes beschlussfassendes Gremium am 27.05.2011 eine Resolution unter dem Titel „Die potenziellen Gefahren durch elektrische Felder und ihre Auswirkungen auf die Umwelt“ verabschiedet (siehe Anlage).
In dieser Resolution und dem dazu gehörenden Report werden der Stand der Forschung wiedergegeben, Schutz- und Vorsorgemaßnahmen gefordert sowie besonders eine Aufklärung unter Kindern und Jugendlichen angemahnt.
Die Resolution zieht auch mögliche gesundheitsgefährdende a-thermische Effekte der Mobilfunkstrahlung in Betracht, selbst unterhalb der offiziellen Grenzwerte. Angesichts noch nicht definitiver wissenschaftlicher Erkenntnisse wird auf das Vorsorgeprinzip verwiesen, gerade vor dem Hintergrund einer zunehmenden Exposition der Bevölkerung, insbesondere gefährdeter Gruppen wie Kindern und Jugendlichen. Explizit wird eine große Untätigkeit und systematische Verzögerung bei effektiven Präventionsmaßnahmen beklagt.
Der Europarats-Ausschuss fordert deshalb alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die Exposition elektromagnetischer Felder und insbesondere die Belastungen für Kinder und Jugendliche zu reduzieren.
Den Mitgliedsstaaten wird empfohlen, „Informations- und Sensibilisierungskampagnen zu den Risiken potenziell schädlicher langfristiger biologischer Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit in Kraft [zu] setzen, insbesondere als Maßnahme zugunsten der Kinder, Jugendlichen und jungen Menschen im gebärfähigen Alter“.
Zum Schutz von Kindern werden gezielte Informationskampagnen für Lehrer, Eltern und Kinder gefordert, um diese vor besonderen Risiken durch zu frühes, gesundheitsbedenkliches Dauertelefonieren mit Handys und Geräten, die über Mikrowellentechnologie funktionieren, zu warnen.
Hinsichtlich Handy-, DECT-, WLAN-Nutzung etc. wird die Aufklärung über mögliche gesundheitliche Risiken gefordert und der Gebrauch kabelgebundener Festnetzanschlüsse oder von Geräten, die nicht dauerhaft gepulste Wellen aussenden, empfohlen. Während der Umweltausschuss des Europarates am 6.5.2011 noch konkret empfohlen hatte, alle Handys, DECT-Telefone, WLAN oder WLAN-Systeme an Schulen und in den Klassenräumen zu verbieten, fordert der Ständige Ausschuss eher generell, dass verkabelte Internetverbindungen für Kinder im Allgemeinen bevorzugt werden und im Besonderen in Schulen und Klassenräumen. Der Gebrauch von Mobiltelefonen durch Schüler sollte auf dem Schulgelände streng geregelt werden.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, vor dem Hintergrund dieser brandaktuellen Resolution des Europarates zu potenziellen Gefahren des Mobilfunks samt den spezifischen Empfehlungen zur Minimierung der Strahlungsbelastung aus Gründen des vorsorglichen Gesundheitsschutzes, bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Ist die Verwaltung bereit, eine kontinuierliche Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (z.B. über das städtische Amtsblatt) hinsichtlich potenzieller gesundheitsgefährdender Auswirkungen des Mobilfunks sowie den Möglichkeiten zur Reduzierung der Strahlungsbelastung durchzuführen und dem Gemeinderat entsprechend zu berichten?
2. Ist die Verwaltung bereit, speziell in Schulen, Kindergärten und sonstigen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche im Einflussbereich der Stadt Freiburg, entsprechende Informationskampagnen, die die besonderen Risiken für diese Personengruppe berücksichtigen, durchzuführen bzw. anzuregen, mit der Zielsetzung, in diesen Einrichtungen eine Minimierung der Strahlungsbelastung durch Mobilfunktechnologien (sowohl durch technische Ausstattung als auch individuelle Verhaltensweisen) zu erreichen?
3. Ist die Verwaltung bereit, im eigenen Zuständigkeitsbereich ihrer Ämter, Dienststellen und Beteiligungsgesellschaften derartige Informations- und Aufklärungskampagnen durchzuführen, mit dem Ziel, eine Minimierung der Strahlungsbelastung (sowohl bezüglich technischer Ausstattung als auch individueller Verhaltensweisen) zu erreichen?
4. Ist die Verwaltung bereit, in Kooperation mit der VAG und dem RVF über geeignete Möglichkeiten zur Reduzierung der Strahlungsbelastung in Fahrzeugen des ÖPNV zu beraten und ggfs. den zuständigen Aufsichtsgremien bzw. dem Gemeinderat entsprechende Handlungsoptionen vorzulegen?
Sollte es der Verwaltung angesichts der Kürze der Zeit nicht möglich sein, noch rechtzeitig vor der Sitzung des Gemeinderates am 07.06.2011 fundierte Stellungnahmen zu den vier Fragekomplexen sowie ggfs. geänderte Beschlussanträge vorzulegen, besteht zum einen die Möglichkeit, den TOP ganz zu vertagen, zum anderen eine getrennte Beratung und Beschlussfassung zu den angesprochenen Punkten in einer kommenden Sitzung des Gemeinderates vorzusehen – nach Vorberatung in den zuständigen Gremien.
Für die Fraktion JF/DIE GRÜNEN
gez. Gerhard Frey
stv. Fraktionsvorsitzender
Eckart Friebis
Fraktionsgeschäftsführer





