Anfrage zur Vermarktung und Vergabe städtischer Baugrundstücke
Kategorie: Wohnen + LebenAnfrage von JF/Grüne vom 01.12.2011
Grundsätze der Vermarktung und Vergabe städtischer Baugrundstücke, G-11/191
h i e r : Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zur Sitzung des Hauptausschusses am 05.12.2011
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zu o.g. Drucksache bitten wir um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Wie viele städtische Grundstücke (außerhalb der Baugebiete Vauban und Rieselfeld) wurden für Zwecke des Wohnungsneubaus pro Jahr in den letzten 5 Jahren verkauft?
a. Zu welchen Konditionen (Höchstpreis, Gutachterwert, sonstige)?
b. An welche Käufer (Bauträger, Privatpersonen, Baugruppen, sonstige)?
c. Für welche Wohnbauzwecke (geförderte/freifinanzierte Mietwohnungen, Eigentumswohnungen)?
d. Mit wie vielen Wohneinheiten pro Baugrundstück?
2. Welche zeitlichen Vorgaben für die Bezahlung des Kaufpreises und für die Fertigstellung der Bauvorhaben wurden in den Kaufverträgen vereinbart? Wurden diese Fristen eingehalten, falls Nein, welche Verzögerungen wurden festgestellt und welche Konsequenzen hatten solche Verstöße?
3. Wie beurteilt die Verwaltung ein Grundstücksvergabeverfahren, bei dem neben einem Mindestpreis und je nach Vorhaben festzulegenden verbindlichen Mindeststandards (in sozialer, ökologischer oder städtebaulicher Hinsicht) auch die Bewertung darüber hinausgehender („freiwilliger“) politisch gewünschter Zusatzangebote bei der Bewerberauswahl (z.B. bei Baugruppengrundstücken) Berücksichtigung findet - wodurch nicht ausschließlich die Höhe des angebotenen Kaufpreises für den Zuschlag entscheidend wäre?
Könnte eine solche Zielsetzung ggfs. durch die Gewährung prozentualer oder absoluter virtueller „Zuschläge“ auf den gebotenen Kaufpreis erreicht werden – beispielsweise
- pro entstehender Eigentums-Wohneinheit, die über ein L-Bank-Darlehen von bzw. für BauherrInnen mit entsprechenden Einkommensgrenzen errichtet wird (Ziel: soziale Mischung und Wohneigentumsbildung auch für Geringerverdienende)
- pro entstehender Wohneinheit, die als freifinanzierte Mietwohnung errichtet und langfristig vermietet wird (Ziel: mehr Mietwohnraum in Freiburg und soziale Mischung)
- pro entstehender geförderter Mietwohnung mit entsprechenden Belegungs- und Mietpreisbindungen (Ziel: mehr Mietwohnraum für Einkommensschwächere und soziale Mischung)
- pro entstehender freifinanzierter Mietwohnung, aber mit Belegungs- und Mietpreisbindung analog geförderter Mietwohnungen (Ziel: s.o.)
- bei Überschreitung der geforderten energetischen Mindeststandards (z.B. zertifiziertes Passivhaus, Nullemissionshaus, Plusenergiehaus)
- bei behinderten-/rollstuhlgerechter Ausstattung der Wohnung/des Gebäudes?
Durch Addition der Zuschläge für die angebotenen, politisch erwünschten Zusatzleistungen auf den gebotenen Kaufpreis kann im Vergleich der insgesamt eingegangenen Angebote (solchen, die nur den Mindeststandard bei gleichzeitig ggfs. relativ hohem Kaufpreisangebot erfüllen und solchen, die ein oder mehrere der erwünschten Zusatzkriterien in messbarer Weise bei ggfs. niedrigerem Kaufpreisangebot anbieten) anhand der sich so ergebenden virtuellen Grundstückspreise das Höchstangebot zur Vergabeentscheidung ermittelt werden.
Ein solches Vorgehen würde ein sowohl ökonomisch als auch qualitativ optimales Ergebnis für die Stadt Freiburg erbringen, bei gleichzeitig transparentem Vergabeverfahren für die BieterInnen mittels eines kombinierten Qualitäts- und Preiswettbewerbes.
Ist die Verwaltung bereit, zeitnah ein praktikables und rechtssicheres Vergabeverfahren zu entwickeln und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen, das die Grundidee des beschriebenen kombinierten Preis- und Qualitätswettbewerbes umfasst und für ausgewählte Grundstücksvergabeverfahren anzuwenden ist, die von den gemeinderätlichen Gremien festzulegen sind?
Für die Fraktion JF/DIE GRÜNEN
gez. Gerhard Frey
stv. Fraktionsvorsitzender
Eckart Friebis
Fraktionsgeschäftsführer





