13. April 2011

Antrag zu den Haushaltsrisiken – Ergänzung

Kategorie: Finanzen

Antrag von JF/Grüne vom 13.04.2011


Haushaltsrisiken in der Mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Freiburg
hier: Ergänzung zum Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO vom 11.04.2011


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit Datum des 11.04.2011 hatte unsere Fraktionsgemeinschaft beantragt, den im Betreff genannten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung am 10. oder 17.05.2011 zu setzen und eine entsprechende Beratungsdrucksache mit den konkret im Schreiben erbetenen  Informationen vorzulegen.

Zusätzlich zu diesen Punkten möchten wir die Verwaltung bitten, in der Vorlage darzustellen, wie im Rahmen der nächsten Doppelhaushalte mit nachfolgenden Sachverhalten umgegangen werden soll:

  1. Bauunterhaltung städtischer Gebäude im Zuständigkeitsbereich des GMF

    Laut Drucksache G-11/062 vom 08.02.2011 empfiehlt die KGSt, dass mindestens 1,2% des Wiederbeschaffungswertes städtischer Gebäude jährlich in den Bauunterhalt investiert werden, um den Wert der Gebäude dauerhaft zu erhalten und einen Substanzverzehr zu vermeiden.
    Bei einem Wiederbeschaffungswert des vom GMF betreuten Gebäudebestandes von rund einer Milliarde Euro sind demzufolge jährlich 12 Mill. € Bauunterhaltungsmittel erforderlich. Diese Mittel standen im letzten Doppelhaushalt zur Verfügung.
    Im Entwurf des aktuellen DHH waren für 2011 8 Mill. €, für 2012 6 Mill. € im Verwaltungshaushalt unter der Position 1.6010, Gr. 50, eingestellt. Letzteren Betrag hat der Hauptausschuss in 2. Lesung um 2 Mill. € auf ebenfalls 8 Mill. € erhöht. Damit fehlen noch immer je Haushaltsjahr 4 Mill. €, um die empfohlene Summe von 12 Mill. € zum Erhalt des städtischen Vermögens zu realisieren.
    Gleichzeitig wurden im aktuellen DHH die Ansätze für die Energiesparpauschale von zuvor 1,2 Mill. € pro Jahr auf 700.000 € gekürzt, in der mittelfristigen Finanzplanung sind für 2013 nur noch 200.000 €, für 2014 500.000 € vorgesehen.

    Wie will die Verwaltung in den nächsten Doppelhaushalten sicherstellen, dass die erforderlichen Mindestbauunterhaltungsmittel zum Erhalt des städtischen Vermögens beim öffentlichen Gebäudebestand bereitgestellt werden können?
  2. Sanierungspauschale für die Straßen- und Wegeunterhaltung

    Laut Drucksache G-11/080 vom 08.02.2011 sollten jährlich 1,5% des auf 600-700 Mill. Euro geschätzten Vermögenswertes des von der Stadt zu unterhaltenden Gesamtnetzes als Sanierungs- und Erneuerungspauschale festgesetzt werden, um einen Substanz- und Werteverzehr abzuwenden und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies entspräche einer Summe von 9-10,5 Mill. Euro pro Jahr.
    Im Entwurf des aktuellen DHH waren hierfür jährlich 750.000 € vorgesehen, die i.R. der 2. Lesung vom Hauptausschuss auf 1,5 Mill. € aufgestockt wurden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für 2013 500.000 € und für 2014 1,5 Mill. € vorgesehen.
    Damit besteht ein jährliches Delta zur eigentlich erforderlichen Höhe der Sanierungspauschale in einer Größenordnung von bestenfalls 7,5 Mill. €, schlechtestenfalls von 10 Mill. €.
    Gleichzeitig wurde im aktuellen DHH – auch nach einer Mittelaufstockung i.R. der 2. Lesung – die Radverkehrspauschale auf unter die Hälfte des bisherigen Ansatzes von 450.000 €/Jahr gekürzt.

    Wie will die Verwaltung in den nächsten Doppelhaushalten sicherstellen,  dass die erforderlichen Sanierungsmittel zum Erhalt des städtischen Vermögens beim Straßen- und Wegenetz bereitgestellt werden können?

  3. Sanierungspauschale für Ingenieurbauwerke

    Laut Drucksache G-11/081 vom 08.02.2011müssen jährlich 1,5-2% des auf  300-500 Mill. € geschätzten Anlagevermögens der städtischen Ingenieurbauwerke (v. allem Brücken, Stege, Treppenanlagen und Stützmauern) für Unterhaltungs-, Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen aufgewendet werden, um einem Werteverlust vorzubeugen und die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dies entspräche einer jährlichen Sanierungspauschale von 4,5-10 Mill. €.
    Im Entwurf des aktuellen DHH waren jährlich 1 Mill. € vorgesehen, die i.R. der 2.Lesung vom Hauptausschuss auf je 1,35 Mill. € erhöht wurden. In der mittelfristigen Finanzplanung sind für 2013 700.000 €, für 2014 1,8 Mill. € vorgesehen.
    Damit besteht ein jährliches Delta zur eigentlich erforderlichen Höhe der Sanierungspauschale in einer Größenordnung von bestenfalls 2,7 Mill. €, schlechtestenfalls von 9,3 Mill. €.

    Wie will die Verwaltung in den nächsten Doppelhaushalten sicherstellen, dass die erforderlichen Sanierungsmittel zum Erhalt des städtischen Vermögens bei den Ingenieurbauwerken bereitgestellt werden können?

  4. Sanierung der städtischen Wohngebäude des ALW

    Der Sanierungsstau bei den rund 1.300 städtischen Wohnungen liegt zwischen 65 und 100 Mill. Euro.
    Bei den bisherigen Ansätzen des DHH für die Sanierung in Höhe von 1,2 Mill. € in 2011 und 1,1 Mill. € in 2012 würde es somit 54-91 Jahre dauern, bis die städtischen Mietwohngebäude saniert sind – oder noch viel länger, ist doch in der Mittelfristigen Finanzplanung weder für 2013 noch für 2014 ein einziger Euro für Sanierungsmittel vorgesehen.

    Wie will die Verwaltung in den nächsten Doppelhaushalten sicherstellen, dass die für eine Sanierung der städtischen Wohngebäude in einem vertretbaren Zeitraum von rund 20 Jahren erforderlichen Mittel von 3-5 Mill. € pro Jahr bereit gestellt werden können?



Mit freundlichen Grüßen

gez. Gerhard Frey
stv. Fraktionsvorsitzender

Eckart Friebis
Stadtrat