Antrag zu den Haushaltsrisiken
Kategorie: FinanzenAntrag von JF/Grüne vom 11.04.2011
Haushaltsrisiken in der Mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Freiburg
hier: Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO zur Sitzung des Gemeinderates am 10./17.05.11
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister,
der Haushaltsplan 2011/2012 sieht für beide Haushaltsjahre eine Neuverschuldung von insgesamt 40 Mill. Euro vor. Hinzu kommen globale Minderausgaben von 12 Mill. Euro, insgesamt also eine Summe von 52 Mill. Euro, die durch keine Einnahmen gedeckt ist.
Die Fraktionsgemeinschaft Junges Freiburg/Die Grünen wird dem Vorschlag der Verwaltung, zum Haushaltsausgleich erstmals wieder neue Schulden aufzunehmen, schweren Herzens zustimmen. Die Fraktion sieht keine andere Möglichkeit, die unaufschiebbaren Investitionen in die Sanierung der städtischen Infrastruktur, wie beispielsweise Schulen, Brücken, Straßen sowie des sonstigen städtischen Gebäudebestandes zu stemmen.
Darüber hinaus muss die Stadt zwingend die Betreuung der Kinder unter drei Jahren sowie die sog. „Frühen Hilfen“ für junge Familien in prekären Lebensumständen ausbauen, um Eltern die Möglichkeit zu geben, weiter bzw. überhaupt erst am Berufsleben teilnehmen zu können. Jede längere Unterbrechung des Erwerbslebens verstärkt die Gefahr der Altersarmut, da keine ausreichende Altersversorgung aufgebaut werden kann.
Mit der Neuverschuldung setzt die Stadt Freiburg den sog. Masterplan außer Kraft, der im Mai 2007 vom Gemeinderat auf den Weg gebracht worden ist. Unsere Fraktion bedauert dies außerordentlich, wissen wir doch, wie viel Kraft es gekostet hat, ein Umdenken in der städtischen Finanzpolitik einzuleiten. Andererseits zeichnet sich bislang aber auch keine Mehrheit unter den großen Fraktionen im Gemeinderat ab, die Neuverschuldung durch eine Erhöhung der Kommunalsteuern oder durch zusätzliche relevante Einsparvorschläge zu reduzieren.
Unsere Fraktionsgemeinschaft ist der Auffassung, dass der jetzige Doppelhaushalt im Kontext der sich bereits jetzt abzeichnenden Entwicklungen kommender Jahre zu betrachten ist. D.h. wir müssen uns bereits heute darüber Gedanken machen, wie wir den Spielraum, den wir mit der aktuell offensichtlich unvermeidbaren Neuverschuldung verlieren, in den nächsten Jahren wieder aufbauen können, und wir müssen uns die heute schon absehbaren finanziellen Risiken, die auf die Stadt in einem Zeitraum bis 2015 zukommen, vergegenwärtigen.
Unsere Fraktion beantragt deshalb nach § 34 GemO, den im Betreff genannten Beratungsgegenstand auf die Tagesordnung der Sitzung des Gemeinderates am 10. oder 17. Mai 2011 zu setzen und in einer Vorlage der Verwaltung rechtzeitig vor Verabschiedung des Haushalts folgende Fragen zu beantworten:
- Muss der „Masterplan“ formal zur Haushaltsverabschiedung aufgehoben werden? Punkt 2 des Beschlusses vom 15.5.2007 ist im nächsten Doppelhaushalt nicht erfüllt:
„Die Verwaltung wird beauftragt, ab dem Doppelhaushalt 2009/2010 Haushaltspläne und die mittelfristige Finanzplanung entsprechend folgenden Prämissen vorzulegen:
a) Keine Kreditaufnahmen (Ausnahme Kassenkredite), lediglich die laut Verträgen zulässigen Umschuldungen sind vorzusehen.
b) Die Summe der normalen Tilgungen ist auf mindestens 15 Mill. € (erstes Jahr) festzusetzen.
c) ….
d) Zur Umsetzung des Zieles der vollständigen Entschuldung nach 15 Jahren sowie der Bestandserhaltung und Sanierung des städtischen Anlagevermögens sollen mindestens 30 Mill. € im Jahr an Vermögensveräußerungen vorgesehen werden, sofern keine Steuermehreinnahmen zur Verfügung stehen. Diese Mittel sollen ausschließlich hälftig zur Schuldentilgung und hälftig zur Bestandssanierung eingesetzt werden.“ - Die Verwaltung geht davon aus, dass durch den Mikrozensus festgestellt wird, dass Freiburg bis zu 10 % weniger EinwohnerInnen hat, als vom statistischen Landesamt bisher angenommen. Mit welchen Mindereinnahmen rechnet die Verwaltung im Finanzausgleich infolge der angenommenen neuen Ergebnisse des Mikrozensus? Ab welchem Jahr muss die Stadt mit diesem finanziellen Risiko rechnen?
- Welche Entwicklung wird der Beitrag der Freiburger Stadtwerke GmbH zum städtischen Haushalt in den Jahren 2012-2015 nehmen? Wie wird sich die Ertragssituation der badenova entwickeln? Welchen Zuschussbedarf wird die VAG durch den sukzessiven Bau und die Inbetriebnahme der projektierten neuen Stadtbahnlinien haben?
- Die Stadt Freiburg ist Mitglied im kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg. Ab 2014 muss die Stadt voraussichtlich zusätzlich zur heutigen Umlage weitere rund 6 Mill. € pro Jahr abführen und gleichzeitig die Minderzahlungen der vergangenen Jahre durch einen zweistelligen Millionenbetrag ausgleichen. Wir bitten um genaue Darstellung der finanziellen Risiken bei den Pensionslasten der Stadt Freiburg.
- Bis zum Jahr 2013 sollen in Freiburg Betreuungsplätze für 39% der Unter-Dreijährigen zur Verfügung stehen. Unsere Fraktion geht davon aus, dass bis zum Jahr 2015 eine Nachfrage der Eltern für mindestens 50% aller Kinder unter drei Jahren entstehen wird. Wie werden sich die Kinderbetreuungskosten für die Stadt bis zum Jahr 2015 bei einer Quote von 50% für Unter-Dreijährige und bei einer Quote von 100% bei Über-Dreijährigen entwickeln? Welche zusätzlichen Kosten entstünden bei einer 100%-igen Nachmittagsbetreuung für Grundschulkinder?
Mit freundlichem Gruß
gez. Maria Viethen
Fraktionsvorsitzende
gez. Gerhard Frey
stellv. Fraktionsvorsitzender
Eckart Friebis
Stadtrat





