Aus- und Neubau der Rheintalbahn
Position der Stadt Freiburg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und Resolution an Bundes- und Landesregierung sowie die DB-AG. Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 GemO
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Aus- und Neubau der Rheintalbahn trifft in der Region grundsätzlich auf große Zustimmung. Die Verlagerung des Straßengüterverkehrs auf die Schiene, die Erhöhung der Kapazitäten für den regionalen öffentlichen Personennahverkehr und die Entlastung der Ortslagen insbesondere von Freiburg und Emmendingen durch die autobahnparallele Führung des 3. und 4. Gleises werden als positive Perspektiven anerkannt.
Zunehmend rücken aber auch befürchtete Belastungen für betroffene AnwohnerInnen, insbesondere durch entstehende Lärmimmissionen, in den Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion. Die unzulängliche Informationspolitik sowie eine offensichtlich wenig ausgeprägte Kompromissbereitschaft seitens der DB-AG haben in der Vergangenheit nicht dazu beigetragen, das Misstrauen der Bevölkerung abzubauen. Bedauerlicher Weise ist eher das Gegenteil zu konstatieren.
Im Bereich der Stadt Freiburg, d.h. im Streckenabschnitt 8.2., für den nach aktueller Planung im Oktober 2005 vom Eisenbahnbundesamt das Planfeststellungsverfahren eingeleitet und im Mai 2006 zur Offenlage gebracht werden soll, hat sich vor allem die Bürgerinitiative "IGEL e.V." als Sprachrohr potenziell tangierter BürgerInnen mit zahlreichen Aktivitäten zu Wort gemeldet.
So wurden beispielsweise mit Schreiben vom 12. April 2005 an den Oberbürger-meister, das Regierungspräsidium sowie die Freiburger Gemeinderatsfraktionen umfangreiche Forderungen zu den aktuellen Neu- und Ausbauplänen erhoben. Mit Datum des 30.05.2005 wurden diese Forderungen mit der Bitte um eine entsprechende Beschlussfassung im Freiburger Gemeinderat präzisiert.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Junges Freiburg/DIE GRÜNEN sind der Auffassung, dass sich der Gemeinderat der Stadt Freiburg mit den Forderungen der Bürgerinitiative befassen und die im Rahmen seiner Kompetenzen liegenden Schritte ergreifen sollte, um einerseits einen zügigen Aus- und Neubau der Rheintalbahn zu befördern, andererseits einen bestmöglichen Schutz der Bevölkerung vor negativen Auswirkungen sicher zu stellen.
Hierzu beantragen wir nach § 34 GemO den im Betreff spezifizierten Beratungsgegenstand "Rheintalbahn" spätestens auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Gemeinderates nach Vorberatung in den zuständigen Ausschüssen zu setzen. Zur inhaltlichen Vorbereitung bitten wir die Verwaltung im Rahmen der zu erstellenden Gemeinderatsdrucksache die folgenden Fragen zu beantworten bzw. zu den nachstehenden Forderungen Stellung zu nehmen, die sich in weiten Teilen mit dem Forderungskatalog der Bürgerinitiative IGEL decken.
Nach Vorliegen der Stellungnahmen der Verwaltung wird zu entscheiden sein, welche Punkte seitens des Gemeinderates als inhaltliche Position der Stadt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens oder als Resolution/Forderung an staatliche Stellen bzw. die DB-AG beschlossen werden sollen.
I. Wie beurteilt die Verwaltung die nachstehenden Forderungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und welche Auswirkungen hätte deren Umsetzung für Bahnneubaumaßnahmen generell und für die Aus-/Neubaupläne der Rheintalbahn im Besonderen?
- Berechnung der (gemittelten) Lärmpegel als Grundlage für Lärmschutz-maßnahmen anhand der (betriebs-) technisch maximalen Leistungs-fähigkeit der Trasse anstelle der bisherigen Zug-Planzahlen.
- Als Alternative zu Ziffer 1: Gewährleistung eines ausreichenden Lärm- und Erschütterungsschutzes auch dann, wenn die bislang angenom-menen Zugzahlen bzw. die berechneten Lärmwerte überschritten werden. Nachweis der Durchführbarkeit dieser Maßnahmen bereits jetzt sowie rechtlich verbindliche Festschreibung einer zeitnahen Umsetzung im Bedarfsfalle.
- Berücksichtigung der EU-Umgebungslärm-Richtlinien bei der Berechnung des jeweiligen Lärmpegels.
- Zwingender Einsatz lärmreduzierten rollenden Materials nach aktuellem Stand der Technik (z.B. Verbundstoffbremssohle oder K-Sohle bei Güterwagen) nach Inbetriebnahme der Strecke (Alternative: zumindest während der Nachtstunden), z.B. über eine Festschreibung in der Betriebserlaubnis.
- Ausweisung von Teilstrecken des Gleises in Bereichen mit benach-barter (Wohn-) Bebauung als "Besonders überwachtes Gleis" (BüG).
- Streichung des bisherigen "Bahnbonus" bei der Auslegung von Lärmschutzmaßnahmen.
II. Wie beurteilt die Verwaltung die nachstehenden Forderungen im Rahmen einer Resolution an die Bundes- und Landesregierung bzw. an Bundes- und Landtag sowie die DB-AG?
- Gesetzesinitiativen zur Änderung der einschlägigen Gesetze und Rechtsverordnungen, um die unter den vorgenannten Ziffern 1-6 genannten Forderungen künftig für alle Schienenbauvorhaben zur rechtsverbindlichen Grundlage zu machen.
- Auflegung eines mittelfristigen Investitionsprogrammes zur Umrüstung des rollenden Güterbahnmaterials mit K-Sohlen oder vergleichbaren technischen Vorkehrungen zur effektiven Lärmreduzierung an der Quelle.
- Einführung (lärm-) emissionsabhängiger (ggfs. auch tages-/ nachtzeitenabhängiger) Trassengebühren für Güterzüge/-wagen.
- Nachtfahrverbote für nicht-lärmreduzierte Güterzüge/-wagen.
Ist die Verwaltung bereit, im Herbst 2005 ein öffentliches Hearing bzw. eine Informationsveranstaltung zu den von den Neubau-/ Ausbaumaßnahmen der Rheintalbahn ausgehenden potenziellen Gesundheitsgefahren für die Bevölkerung der Region sowie möglichen Gegenmaßnahmen durchzuführen?
Kann dies in eigener Regie oder in Zusammenarbeit mit regionalen Institutionen (z.B. Region Freiburg, Regierungspräsidium, Landkreise, Regionalverband, Oberrheinrat, Oberrheinkonferenz) und unter Beteiligung hochrangiger Fachleute, bürgerschaftlicher InteressensvertreterInnen, Verantwortlicher aus Bundes- und Landespolitik und -verwaltung sowie der DB-AG und des Eisenbahn-Bundesamtes erfolgen?
Könnten ggfs. daraus gewonnene Forderungen als gemeinsame Position der Gebietskörperschaften an die zuständigen Stellen mit der Aufforderung zur Umsetzung weitergeleitet werden?
IV. Wäre es angesichts der Komplexität des Sachverhaltes möglicherweise ein sinnvolles Vorgehen, vor der Erstellung einer endgültigen Drucksache für den Gemeinderat im Rahmen einer Arbeitsgruppensitzung mit VertreterInnen der Verwaltung (ggfs. des Regierungspräsidiums) und der Gemeinderatsfraktionen die Thematik aufzubereiten und ein möglichst konsensuales Vorgehen anzustreben?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir wären Ihnen für ein konstruktives und zügiges Aufgreifen dieser für den weiteren Fortgang der Rheintalbahnplanungen entscheidenden Fragestellungen sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Fraktionsgemeinschaft Junges Freiburg/DIE GRÜNEN
gez. Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende
Eckart Friebis, Stadtrat







