18. August 2011

Erforderlichkeit von Erhaltungssatzungen für Freiburg

Kategorie: Wohnen + Leben

Schreiben an OB Dr. Dieter Salomon vom 17.08.2011


Erforderlichkeit von Erhaltungssatzungen (Milieuschutzsatzungen) für Freiburg
Beispiel Quartier westlich Merzhauserstraße



Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Salomon,
sehr geehrter Herr Baubürgermeister Prof. Dr. Haag,

im Quartier westlich der Merzhauserstraße (und ggfs. in weiteren Stadtquartieren?) wird durch offensichtlich andauernde und umfangreiche Aktivitäten verschiedener Akteure der Immobilienwirtschaft die Befürchtung einer Verdrängung der ansässigen Wohnbevölkerung mit möglicherweise negativen städtebaulichen Auswirkungen ausgelöst. Auf diesbezügliche Presseberichte wird verwiesen.

Bezugnehmend auf einen Gesprächstermin  am 04.07.2011 im Technischen Rathaus mit VertreterInnen der Stadtverwaltung, des Gemeinderates und des Quartiers, ein daraus resultierendes interfraktionelles Schreiben vom 05.07.2011 an den Baubürgermeister (nachrichtlich dem Oberbürgermeister) sowie eine kursorische mündliche Antwort der Bauverwaltung auf darin formulierte Fragen in der nicht-öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 13.07.2011, möchten wir darum bitten, dass auch noch eine schriftliche Antwort zu der interfraktionellen Anfrage erfolgt, was sich auch mit einem entsprechenden Anliegen der Quartiersarbeit in einem Schreiben vom 14.07.2011 an den Baubürgermeister deckt.

Insbesondere bitten wir die Verwaltung um intensive Prüfung der Frage, ob, in welcher konkreten Ausgestaltung und innerhalb welchen Zeitraumes der Erlass einer Erhaltungs- bzw. Milieuschutzsatzung nach § 172 BauGB geeignet wäre, den befürchteten Entwicklungen Einhalt zu gebieten.

Wir hielten es für sinnvoll, diese Thematik ausführlicher im Kontext des von der SPD-Fraktion nach § 34 GemO beantragten Tagesordnungspunktes "LBBW-Immobilien in Freiburg – Erlass einer Vorkaufssatzung" zu behandeln, bezieht sich dieser Antrag ja v.a. auch auf das genannte Quartier westlich der Merzhauserstraße und befürchtete weitergehende Veränderungen.

In der von der Verwaltung hierzu zu erstellenden Beratungsdrucksache sollte auch die Frage geklärt werden, ob in weiteren Freiburger Wohnquartieren vergleichbare Entwicklungen absehbar oder zu befürchten sind, die ein frühzeitiges Handeln der Stadt Freiburg als angezeigt erscheinen lassen. Wobei neben der zur detaillierten Prüfung vorgeschlagenen Erhaltungssatzung natürlich auch weitere geeignete Gegenstrategien gehören sollten, die die Stadtverwaltung im Austausch mit anderen Städten und ähnlicher Problemstellung eruieren und auf ihre Tauglichkeit überprüfen sollte.

Falls die Verwaltung der Auffassung sein sollte, dass die genannten Punkte einen eigenständigen Tagesordnungsantrag nach § 34 GemO erforderlich machen sollten, bitten wir um entsprechende Rückmeldung.


Mit freundlichen Grüßen

Für die Fraktion JF/DIE GRÜNEN

Eckart Friebis
Stadtrat
Fraktionsgeschäftsführer