Fürstenbergstraße 17: Grundstücksvergabe rechtmäßig?
Schreiben an das Regierungspräsidium Rechtsaufsicht über den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald hier: Massive Behinderung der Fa. Gisinger/Freiburg bei der Abgabe eines Kaufangebotes für das Grundstück Fürstenbergstraße 17
Sehr geehrter Herr Dr. Eckhold,
auf unser Schreiben vom 04.04.2006 an das Regierungspräsidium mit der Bitte um Überprüfung der Rechtmäßigkeit des o.g. Grundstücksverkaufsvorganges erhielten wir Antwort mit Datum des 18.04.2006. Das RP kam demnach zum Ergebnis, dass der Veräußerungsbeschluss des Verwaltungs- und Finanzausschusses des Kreistages nicht zu beanstanden sei.
Mit Datum des 09.05.2006 erhielten die Fraktionen des Freiburger Gemeinderates sowie des Kreistages Breisgau-Hochschwarzwald ein Schreiben der Firma Gisinger (s. Anl.). Das renommierte Freiburger Wohnbauunternehmen war seit längerer Zeit am Erwerb der Immobilie Fürstenbergstraße - samt Erhalt des gründerzeitlichen Land-wirtschaftsamtsgebäudes - interessiert und hatte diesbezüglich mehrfach schriftliche Interessensbekundungen und Angebotsofferten an das Landratsamt gerichtet.
In ihrem Schreiben beklagt die Firma Gisinger, dass sie bei der Angebotsabgabe „massiv“ vom Landratsamt behindert worden sei. Angeforderte Rahmen- und Planungsunterlagen seien trotz mehrfacher Erinnerung nicht übersandt worden, die alternativ erbetene Erlaubnis zu einer Kontaktaufnahme mit den zuständigen städtischen Behörden sei unerwidert geblieben. Fa. Gisinger betont, dass es nur mit diesen Informationen möglich gewesen wäre, ein optimiertes Kaufpreisangebot für die erhaltenswürdige Bestandsimmobilie Fürstenbergstraße 17 zu quantifizieren. Zitat: „Wir signalisierten deutlich, dass uns das Landratsamt nicht in die Lage versetzt, ein bestmögliches Angebot zu unterbreiten“. Dennoch wurde ein Preis von „deutlich über EUR 3.000.000,00“ in Aussicht gestellt.
Sehr geehrter Herr Dr. Eckhold, als Begründung für einen bislang nach Ihrer Auffassung nicht zu beanstandenden Verkaufsbeschluss führen Sie u.a. aus:
„Verschiedene Lösungsmöglichkeiten zur weiteren Nutzung standen zur Diskussion, die auch öffentlich bekannt waren. Die in der Region ansässigen Interessenten haben deshalb bereits im Vorfeld der Entscheidung Angebote abgegeben, die laufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst wurden.“ Und weiter: „Die Veräußerungsabsicht des Landkreises und die planerischen Vorgaben der Stadt Freiburg waren in der Öffentlichkeit bekannt. Die abgegebenen Angebote ermöglichten dem Landkreis eine hinreichende Marktübersicht. Eine Notwendigkeit, das Grundstück noch mal öffentlich auszuschreiben, bestand daher für den Landkreis nicht.“
Nach Vorliegen der Darstellungen der Fa. Gisinger und der minutiös erfassten und belegten Chronologie der Korrespondenz mit dem Landratsamt dürften diese Feststellungen des Regierungspräsidiums deutlich relativiert bzw. völlig revidiert werden!
Laut RP hätten die Bieter Angebote abgegeben, „die laufend an die sich ändernden Rahmenbedingungen angepasst wurden“. Doch angesichts der Informationsblockade des Landratsamtes konnte zumindest der Bieter Gisinger sein Angebot faktisch überhaupt nicht den sich ändernden Rahmenbedingungen entsprechend konkretisieren. Insofern konnten die abgegebenen Angebote dem Landkreis auch nicht die apostrophierte „hinreichende Marktübersicht“ ermöglichen.
Angesichts dieser veränderten Sachlage bitten wir die Rechtsaufsichtsbehörde erneut um Prüfung, ob das Vorgehen des Landratsamtes beim Verkauf der Liegenschaft Fürstenbergstraße den rechtlichen Vorgaben und den üblichen Gepflogenheiten bei Immobiliengeschäften der öffentlichen Hand entsprochen hat.
Wir wären auch um eine Auskunft darüber dankbar, ob nach Einschätzung der Rechtsaufsicht die Fa. Gisinger als potenziell geschädigte Partei Anlass und Aussicht auf eine erfolgversprechende juristische Beanstandung der Vorgehensweise des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald hätte.
Mit freundlichen Grüßen
Eckart Friebis
Stadtrat Freiburg





