Integration oder Inklusion?
Kategorie: Kinder + BildungArtikel im Amtsblatt vom 28.01.2011
In der letzten Gemeinderatssitzung wurde eine Vorlage zum Thema „Integrative Schulangebote/Inklusion in Freiburg“ diskutiert. Grundlage war die im März 2009 von Deutschland ratifizierte UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie verpflichtet uns dazu, unser Bildungswesen „inklusiv“ auszugestalten. In der deutschen Fassung der UN-Konvention wird ein weltweit gefordertes „inclusive education system“ mit „integratives Schulsystem“ übersetzt – was zu kurz greift, denn „Inklusion“ ist mehr als die institutionelle Einbeziehung von Kindern mit Behinderungen.
Es handelt sich hierbei um unterschiedliche Denkmodelle und Haltungen: „Integration“ bedeutet lt. Duden „wiederherstellen, ergänzen“, also die „Wiederherstellung eines Ganzen“, während „Inklusion“ im Sinne von „Einschluss, einschließen, einschließlich“ gebraucht wird.
Der Reformpädagoge Otto Herz hat es in seiner Rede auf dem Augustinerplatz vor zwei Jahren auf den Punkt gebracht: „Sie wissen, wenn alles inklusive ist, ist alles drin. So ist das auch mit der inklusiven Schule. Integrieren kann ich nur etwas, das ich vorher ausgesondert habe. Integration ist also immer ein nachträglicher Vorgang. Aber das, worauf es ankommt, ist „alles inklusive“: Alle gehören immer und von Anfang an zusammen - in all der Vielfalt, die es gibt.“
Inklusion kann also nur mit einer neuen Kultur der Wertschätzung von Vielfalt umgesetzt werden: Nicht die Kinder müssen der Schule angepasst werden, sondern die Schule den Lern- und Entwicklungsbedürfnissen der Kinder. Neben „Behinderung“ gibt es zahlreiche andere Dimensionen von Heterogenität: kulturelle und sprachliche Herkunft, Geschlechterrollen, Bildungsnähe oder –ferne, Religion, weltanschauliche Orientierung oder soziales Umfeld.
Die Stadt Freiburg nimmt als Schwerpunktregion an einem zweijährigen Probelauf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Bildungsbereich teil. Sie hat damit die Chance, beim anstehenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Schulgesetzes in Baden-Württemberg mitzuwirken.
Von echter Inklusion sind wir jedoch noch weit entfernt, solange weiterhin in Kategorien von drei- oder viergliedrigem Schulsystem, von Haupt-, Real-, Sonderschulen und Gymnasien mit entsprechenden „Begabungstypen“ gedacht wird.
Eine inklusive Schule ist EINE SCHULE FÜR ALLE. Sie umfasst die frühkindliche Bildung, die Grundstufe und die Sekundarstufe I sowie eine gymnasiale Oberstufe, ohne die Kinder nach Schularten zu trennen. Sie bietet individuelle Förderung und kooperatives Lernen. Sie ist offen für alle Kinder und Jugendlichen. Sie sortiert nicht nach unterschiedlichen Begabungen, Handicaps oder sozialen Hintergründen. Sie nutzt das Potential und die Kraft dieser Vielfalt für eine inklusive Pädagogik.
In der Vorlage für den Gemeinderat steht:
„Die Beteiligung der Stadt Freiburg als Schwerpunktregion bietet die Chance, über das Amt für Schule und Bildung Einfluss zu nehmen auf die Gestaltung des Schulgesetzes und damit auch auf die Verstetigung von Inklusion als Regelfall innerhalb der Schullandschaft“.
Nutzen wir diese Chance!






