20. Juli 2011

Interfraktioneller Antrag zur Konzeption für eine barrierefreie Innenstadt

Kategorie: Wohnen + Leben

Interfraktioneller Antrag vom 08.07.2011


Konzeption für eine barrierefreie Innenstadt

hier: interfraktioneller Antrag nach § 34 Abs. 1 GemO


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nach offiziellen Angaben des Landesstatistikamtes Baden-Württembergs gelten mehr als 26.500 Bürgerinnen und Bürger der Stadt Freiburg als schwerbehindert. In Anbetracht des demographischen Wandels dürfen ebenso die Bürgerinnen und Bürger anderer Lebenswelten, wie bspw. Senioren, Mütter mit Kinderwägen, Menschen mit Handicap etc. nicht außer Acht gelassen werden. Diesen Personen ist es derzeit nicht möglich, die Innenstadt barrierefrei zu nutzen.
Die hier unterzeichnenden Fraktionen unterstützen die Forderungen nach wirksamen – nicht nur baulichen – Verbesserungen für möglichst alle betroffenen Personengruppen und sehen hier erheblichen Handlungsbedarf. Sie beantragen daher gemeinsam mit der städtischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung, den folgenden Beratungsgegenstand

„Konzeption für eine barrierefreie Innenstadt“


von der Verwaltung aufbereiten zu lassen und dem Gemeinderat – nach Vorberatung in den betroffenen Fachausschüssen (u.a. Bau- und Verkehrsausschuss, Sozialausschuss, ggf. Kinder- und Jugendhilfeausschuss) zur Beschlussfassung spätestens in der Sitzung des Gemeinderates am 13.12.2011 vorzulegen.
Zur Erarbeitung und späteren Umsetzung einer solchen Konzeption sollten zu Beginn alle öffentlichen Räume und Plätze, Einrichtungen und Gebäude ebenso wie Spielplätze auf ihren barrierefreien Standard überprüft und dabei Missstände, wie auch best-practice-Beispiele dokumentiert werden.
Diese Bestandsaufnahme soll im engen Zusammenwirken mit den Interessensvertretern der Betroffenen erarbeitet werden.

Begründung:

Trotz weitreichender Vorschriften der Landesbauordnung ist es auch in Freiburgs Innenstadt bei weitem noch nicht gelungen, alle wesentlichen öffentlichen Straßen, Wege und Plätze den zeitgemäßen Erfordernissen der Barrierefreiheit anzupassen; dasselbe trifft auch auf viele öffentliche und öffentlich zugängliche private Gebäude (Einzelhandel, Dienstleistungen, Freizeit und Kultur) zu, und in mancher Hinsicht auch auf Einrichtungen des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.
Vor allem im Hinblick auf die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) und der UNBehindertenrechtskonvention ist daher besonders zu beachten, dass Barrierefreiheit nicht nur für mobilitätseingeschränkte Menschen herzustellen ist, sondern auch für Personen mit Sinnesbehinderungen.

Besonders dringlich erscheinen daher barrierefreie Lösungen in den Bereichen öffentliche Plätze und Wege: z.B.

  1. Münster-, Rathaus- und Augustiner Platz
  2. Die Umgestaltung beim Platz der Alten Synagoge
  3. Querungen und Verkehrsinseln
  4. Bertoldsbrunnen
  5. Straßenbahnhaltestellen
  1. Alle Bereiche mit historischem, grobem Kopfsteinpflaster sind für mobilitätseingeschränkte Personen nicht oder nur äußerst eingeschränkt nutzbar. Gehbehinderte sind auf den Plätzen einer unausweichlichen Stolpergefahr ausgesetzt, Nutzer von Rollstühlen oder Rollatoren können sich größtenteils überhaupt nicht auf diesem Untergrund bewegen. Menschen mit Einschränkungen ihrer Sehfähigkeit sind, je nach Behinderung, auf ausgeprägte visuelle und/oder tastbare Hilfestellungen angewiesen. Auf Plätzen und Wegen ohne starke Kontraste, ohne eindeutige Schwellen, Orientierungspunkte und ohne Bodenleitsysteme kann sich dieser Personenkreis nicht oder nur sehr mühsam orientieren. Besonders hervorzuheben sind hier auch die Nutzungseinschränkungen auf Wegen und daraus folgende Kollisionen mit der Außenbewirtung von Gastronomieanbietern.
  2. Bei der derzeitigen Planungen für die Umgestaltung des Platz der Alten Synagoge ist eine barrierefreie Nutzung rechtzeitig zu ermöglichen.
  3. Einige Verkehrsinseln, Beispielsweise die Querung des Leopoldrings auf Höhe der Habsburgerstraße, Kaiser-Joseph-Straße, sind nicht durch Schwellen vom Straßenuntergrund getrennt und somit für Blinde nicht ertastbar. Aus diesem Grund können blinde Verkehrsteilnehmer nicht erkennen, ob sie sich beim Überqueren noch auf der Fahrbahn befinden oder auf der Mittelinsel. Da die Ampelschaltungen oftmals zum Warten auf einer Verkehrsinsel zwingen, kann dies sehr gefährliche Folgen haben. Auch andere Straßenquerungen wurden oft niveaugleich mit der Fahrbahn gestaltet, so dass Blinde und Sehbehinderte nicht in der Lage sind, diese zu erkennen und dementsprechend auf eine farbliche Kontrastierung angewiesen sind.
  4. und 5. Der Bertoldsbrunnen ist der zentrale Verkehrsknotenpunkt für den Straßenbahnverkehr. Das gesamte Fahrplan- und Streckennetzkonzept der VAG ist darauf ausgelegt, dass die Fahrgäste hier von einer Linie auf die andere umsteigen. So genannte dynamische Haltestellen, deren „Bahnsteige“ zugleich Straße sind und die derzeit z.B. am Holzmarkt zu finden sind, mögen für Rollstuhlfahrer ein Kompromiss, aber noch keine barrierefreie Lösung sein, da sie ohne Fremde Hilfe nicht nutzbar sind. Für blinde und sehbehinderte Personen ist diese Art von Haltestellen nicht akzeptabel. Ohne die Möglichkeit einer visuellen Kontrolle des PKW- und Radverkehrs und ohne zusätzliche Leitsysteme am Boden ist dieser Personenkreis einer unzumutbaren Orientierungslosigkeit und Gefährdung ausgesetzt. Diese Form von Haltestellen dürfen nicht als Muster für künftige Haltestellenplanungen gelten (wie z.B. am Rotteckring) – es sei denn, es wird dafür noch ein ausgereiftes Konzept entwickelt, das mit Vertretern des Behindertenbeirats abgestimmt werden muss und eine tatsächliche Barrierefreiheit schafft.


Ausführliche Problemstellungen und evtl. Lösungsmöglichkeiten sind im Anhang näher dargestellt.

Mit freundlichen Grüßen


gez. Simone Ariane Pflaum, Junges Freiburg/Die Grünen

gez. Helmut Thoma, Junges Freiburg/Die Grünen

gez. Karin Seebacher, SPD
 
gez. Dr. Ellen Breckwoldt, stellv. Fraktionsvorsitzende CDU

gez. Maria Viethen, Fraktionsvorsitzende Junges Freiburg/Die Grünen

gez. Renate Buchen, Fraktionsvorsitzende SPD

gez. Anke Dallmann, stellv. Fraktionsvorsitzende Freie Wähler

gez. Nikolaus von Gayling, FDP

gez. Ulrike Schubert, Unabhängige Listen

gez. Patrick Evers, Fraktionsvorsitzender FDP

gez. Michael Moos, Fraktionsvorsitzender UL

gez. Coinneach McCabe, Sprecher GAF

gez. Esther Grunemann, Städtische Beauftragte für Menschen mit Behinderung