Kein Mietenanstieg bei Wohnungsverkauf
Artikel im Amtsblatt
Seit 1994 gibt es einen qualifizierten Mietspiegel in Freiburg, der regelmäßig aktualisiert wird, so auch wieder in diesen Tagen. Er legt für jede einzelne Wohnung je nach Baujahr, Größe, Lage und Ausstattung eine Höchstgrenze für Bestandsmieten im freifinanzierten Mietwohnungsbau fest.
Sozialwohnungen fallen nicht darunter, dort gelten klar definierte Mieten - je nach Förderprogramm. Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Freiburg stagniert seit 2001, was vor allem auf die mietpreisdämpfende Wirkung des Mietspiegels zurückgeführt wird.
Alle Wohnungen von Stadt und Stadtbau schöpfen bereits die nach dem Mietspiegel möglichen Miethöhen aus. Deshalb besteht auch bei einem Verkauf an Dritte kein Spielraum für weitere Mieterhöhungen bei bestehenden Mietverhältnissen! Bei Neuvermietung darf der Mietspiegel zwar um bis zu 20% überschritten werden, was auch heute schon in Einzelfällen bei Stadt und Stadtbau praktiziert wird. Doch die Anwendung dieser Option auf breiter Basis kann bei einem Verkauf vertraglich ausgeschlossen bzw. auf einen sozialverträglichen Höchstwert begrenzt werden. Um der Gefahr überzogener modernisierungsbedingter Mieterhöhungen zu begegnen, können auch Luxussanierungen verhindert werden. Ebenso kann vereinbart werden, dass bei Sozialwohnungen nach Ende der Bindungsfrist nur sukzessive und mit begrenzten Erhöhungsraten eine Anpassung an das Mietspiegelniveau erfolgen darf.
All diese Fakten führen dazu, dass weder bei den Bestandsmieten Spielräume zur Erhöhung bestehen, noch Auswirkungen auf den Mietspiegel und dadurch die sonstigen Mieten im Stadtgebiet generell zu befürchten wären.
Dies hat neben den städtischen Fachdienststellen auch der Soziologe Prof. Dr. Blinkert öffentlich bestätigt. Dessen Freiburger Institut für angewandte Sozialwissenschaften (FIFAS) hat bislang den Mietspiegel erstellt und ist die allererste Adresse für eine fundierte Einschätzung der Mietentwicklung in Freiburg.
In Verbindung mit dem gesetzlich geltenden langjährigen Kündigungsschutz, der vertraglich noch erweitert werden kann, bedeutet dies für die MieterInnen im Verkaufsfalle keine Veränderung hinsichtlich Miethöhe und Wohnungssicherheit, die nicht auch bei einem Erhalt der Stadtbau eintreten könnte.
Eine aktuelle Studie des Darmstädter Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU)* in sechs Städten (Kiel, Wilhelmshaven, Darmstadt, Frankfurt, Mainz, Backnang) bestätigt darüber hinaus, dass auch die teilweise befürchtete Verdrängung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen als Folge einer Wohnungsprivatisierung bislang nicht eingetreten ist. Zitat: „Entgegen der Ausgangshypothese hat die Privatisierung zu keiner wesentlichen Veränderung der Bewohnerstruktur und zu keiner Verdrängung einkommensschwacher Haushalte geführt. Im Gegenteil, unter den nach der Privatisierung eingezogenen Mietern waren relativ mehr Einkommensschwache und Haushalte mit Zugangsproblemen zum Wohnungsmarkt wie unter den Altmietern, die bereits vor dem Verkauf der Wohnungsbestände in der Wohnung gelebt haben.“ Das wird auch auf die ausgehandelten Sozialchartas zurückgeführt. Diese sind uns wertvolle Vorbilder, aus deren teilweise nachträglich erkannten Schwachpunkten wir für die lokale Freiburger Sozialcharta unsere Konsequenzen ziehen. Und selbst wenn bestimmte Schutzmechanismen nach Auslaufen einer Charta in zehn oder mehr Jahren wegfallen sollten, wird dies genau zu einer Zeit sein, in der aufgrund der demographischen Entwicklung die Nachfrage nach Wohnraum in Freiburg zurückgeht. Der dann entspannte Wohnungsmarkt wird sich für die MieterInnen positiv auswirken.
Bei allen verständlichen Ängsten der Betroffenen und vieler sonstiger besorgter FreiburgerInnen: die genannten Tatsachen sollten zu einer sachlicheren Diskussion genutzt werden. * www.iwu.de





