26. Juni 2006

Pressekonferenz zur „Freiburger Charta“

Pressekonferenz von JF/ Die Grünen, CDU und FW Thema: „Freiburger Charta“ zur Position der Fraktionen von JF/ Die Grünen, CDU und FW in der Debatte um die Haushaltskonsolidierung.

Die Gemeinderatsfraktionen von Junges Freiburg/DIE GRÜNEN, der CDU und der Freien Wähler haben sich jetzt auf ein gemeinsames Vorgehen beim Verkauf der städtischen Wohnungsbaugesellschaft zur Entschuldung der Stadt Freiburg und zur Wiedererlangung der kommunalen Handlungsfähigkeit geeinigt. Die Rahmenvorgaben für einen Verkauf haben sie in einer Freiburger Charta niedergelegt, die einen bestmöglichen Schutz der MieterInnen und auch eine künftige Wohnversorgung einkommensschwacher Haushalte sicherstellen soll. Um eine Blockade der Stadtpolitik zu verhindern, rufen die drei Fraktionen alle BürgerInnen auf, bei dem bevorstehenden Bürgerentscheid die von der Bürgerinitiative gestellte Frage klar mit NEIN zu beantworten.

 

  1. Die Fraktionen von JF/Die Grünen, CDU und FW sehen die Kriterien „soziale Gerechtigkeit“ und „Nachhaltigkeit“ als Leitlinien ihrer Politik. Eine weitgehende Entschuldung der Stadt bietet die Chance, diese umzusetzen, indem soziale, kulturelle, sportliche, ökologische und sonstige bürgerschaftliche Einrichtungen und Initiativen auch in Zukunft unterstützt werden können. Mit einem nachhaltigen Schuldenabbau kann die Generationengerechtigkeit gewährleistet und die Handlungsfähigkeit der Stadt wieder hergestellt werden. Hierzu sind jedoch noch weitere Maßnahmen notwendig, um das jährliche strukturelle Defizit abzubauen.
  2. Die Fraktionen JF/Die Grünen, CDU und FW sehen einen (Teil-)Verkauf von Wohnungen/Gesellschaftsanteilen der Freiburger Stadtbau als unabdingbar an. Der Verkauf soll nur an einen seriösen, langfristig orientierten Käufer erfolgen, wobei Genossenschaftsmodelle vorrangig zu prüfen sind.
  3. Der Verkauf an einen Investor bzw. eine Genossenschaft muss hinsichtlich Mieterschutz und Wohnraumversorgung der Bevölkerung strengen Kriterien genügen. Der Erlass einer weiterverkaufssicheren, maßgeschneiderten Freiburger Charta ist daher unbedingt notwendig:

Eckpunkte der Freiburger Charta

Mieterschutz

  • Mindestens zehnjähriger Kündigungsschutz für alle Bestandsmieter und -mieterinnen.
  • Lebenslanges Wohnrecht für Bestandsmieter und -mieterinnen über 60 Jahre und für Schwerbehinderte
  • Begrenzung von Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete nach dem Freiburger Mietspiegel sowohl bei Bestandsmieten als auch bei Neuvermietungen
  • Ausschluss von Luxussanierungen ohne Mietereinwilligung
  • Mieterhöhung bei aus der Bindung gefallenen Sozialwohnungen bis zur Mietspiegelhöhe nur in Schritten und nur unterhalb der gesetzlich möglichen Mietsteigerungen
  • Einzelvertragliche Absicherung und dadurch rechtsverbindliche  Übertragung auch im Falle von potenziellen Weiterverkäufen; Sicherung durch Vertragsstrafen und Überprüfung durch unabhängige Wirtschaftsprüfer

Sicherung der langfristigen Wohnversorgung

  • Verbleib von 1.000 Mietwohnungen im Eigentum der Stadt Freiburg zur Versorgung von Mietern und Mieterinnen in besonderen Problemlagen
  • Langfristiger Erhalt der Wohnungen im Bestand des Erwerbers. Allenfalls sind Einzelverkäufe an Mieter oder Erwerber mit genossenschaftlichem Charakter denkbar. Die Gesellschaft muss ihren  Sitz in Freiburg behalten.
  • Langfristige Sicherung der bestehenden Belegungsrechte für die Stadt Freiburg ggf. auch über das Grundbuch

Berücksichtigung des regionalen Handwerks und Gewerbes

  • Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand analog der bisherigen Planungen der FSB
  • Festsetzung einer Mittelstandsquote von mindestens 50% bei künftigen Aufträgen des Erwerbers

Weitere Vorgaben für den Verkauf

  • Weiterführung der geplanten Maßnahmen bei den Projekten „Soziale Stadt Haslach“ und „Sanierung Weingarten West“
  • Mieterprivatisierung mit Vorkaufsrechten für Mieter und Mieterinnen zu Konditionen unterhalb des Marktwertes, auch in der Form von Genossenschaftsprojekten
  • Weiterführung der Mietermitbestimmung, des Mieterbeirats und der Mieterbüros
  • Übertragung des Kündigungsschutzes für die Beschäftigten bis 2010 innerhalb des geltenden Sozialplanes der Stadtbau an den Erwerber

4. Die Fraktionen von JF/Die Grünen, CDU und FW sprechen sich gegen einen Totalverkauf der Stadtbau GmbH aus. Eine Beteiligung der Stadt von mindestens 5 % zu halten ist nicht nur aus steuerlichen Gründen sinnvoll. Vielmehr ist durch die Einbindung der Stadt in die Gremien der Stadtbau nach wie vor die notwendige Information und Kontrolle seitens der Stadt gewährleistet.

5. Die Stadt Freiburg muss weiter in neue Sozialwohnungen investieren. Dies soll unter anderem durch eine eigene städtische Gesellschaft erfolgen, die mit ausreichender Kapitalausstattung versehen werden muss, um weiter aktive Wohnungspolitik in Freiburg betreiben zu können.

6. Die Fragestellung eines Bürgerentscheids im Antrag von SPD und UL sowie im eingereichten Bürgerbegehren ermöglicht weder ein Genossenschaftsmodell noch den Verkauf einzelner Wohnungen, z.B. an Mieter und kommt einer Blockade der Stadtpolitik gleich. Die Fraktionen von JF/Die Grünen, CDU und FW lehnen daher den Antrag von SPD und Unabhängigen Listen ab, der auf eine Initiative des Gemeinderats zur Durchführung dieses Bürgerentscheids zielt. Ebenso appellieren die Fraktionen an alle Bürgerinnen und Bürger, bei diesem Bürgerentscheid mit dieser Fragestellung klar mit „Nein“ zu stimmen.