22. Februar 2012

Reihenhausverkauf mit „grünen“ Auflagen bringt mehrfache Sozialrendite

Pressemitteilung vom 22.02.2012


Die Freiburger Stadtbau, Eigentümerin von 8.000 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet, beabsichtigt – wie auch die Stadt Freiburg selbst – einzelne leerstehende und sanierungsbedürftige Reihenhäuser aus ihrem Streubesitzbestand zu verkaufen.

Die Fraktion JF/DIE GRÜNEN hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass ein Verkauf nur unter folgenden Voraussetzungen erfolgen kann:

  • das Angebot gilt speziell für Schwellenhaushalte, d.h. vor allem für Freiburger Familien, die die (Einkommens-) Kriterien des Landeswohnraumförderprogrammes erfüllen

  • statt einer Vergabe nach Höchstpreisgebot wird jedes Objekt zum gutachterlich ermittelten Festpreis ausgeschrieben

  • die Spekulationsfrist zur Weiterveräußerung wird von fünf auf fünfzehn Jahre verlängert

  • neben dem Grundstückserwerb wird auch eine Erbpachtoption mit Zinsverbilligung je nach Kinderzahl angeboten

  • bei Erforderlichkeit kann kumulativ zur Landesförderung auch das städtische Programm zur Eigentumsförderung in Anspruch genommen werden.

Durch die von uns erreichten Modifizierungen ist der Verkauf leerstehender Reihenhäuser von Stadt und Stadtbau sowohl ökonomisch als auch sozialpolitisch richtig und sinnvoll. 

  Foto: Helmut Thoma

Dies gilt genauso für das parallel vorgesehene Angebot an bisherige MieterInnen weiterer Reihenhäuser im Streubesitz von Stadt und Stadtbau, ihr Haus zum festgestellten Gutachterwert zu erwerben – je nach Wunsch samt Grundstück oder auch im Erbbaurecht.

Denn

  • für Stadt und Stadtbau selbst wäre eine aufwändige Sanierung in Eigenregie nach ihren jeweils geltenden Standards wirtschaftlich nicht machbar oder würde die resultierenden Neumieten auf unbezahlbare Höhen katapultieren (geschätzter Modernisierungsmietaufschlag: 7,48 €/m²). Erwerbende Familien oder derzeitige MieterInnen können hingegen, je nach individueller Finanzlage und Qualitätsanspruch, die anfallenden Kosten (auch durch Eigenarbeit) selbst bestimmen und die Baumaßnahmen stufenweise realisieren

  • das Angebot zum vergleichsweise günstigen und fixen Gutachterwert – statt zum Höchstpreis, der durch Ausschreibung am Markt zu erzielen wäre – bietet für beide Zielgruppen eine große Chance zur Eigentumsbildung, was auch zur sozialen Mischung der Quartiere beiträgt

  • für bisherige MieterInnen der betreffenden Reihenhäuser, die kein Interesse bzw. kein Geld zum Erwerb ihres Hauses haben, ändert sich rein gar nichts – das alte Mietverhältnis bleibt unverändert weiter bestehen

  • bei der Stadtbau fließt der gesamte Verkaufserlös in die Sanierung bestehender Mietwohnungen sowie den dringend benötigten Neubau geförderter Sozialmietwohnungen. Das hat der Aufsichtsrat auf Antrag der grünen Mitglieder explizit beschlossen

  • der Erlös aus den städtischen Reihenhäusern dient laut Masterplan jeweils hälftig dem Erhalt des Gebäudebestands und dem Schuldenabbau.

Die Investitionen aus dem Reihenhaus-Verkaufserlös sind also gut angelegtes Kapital. Profitieren doch von der energetischen Sanierung und Modernisierung des Wohnungsbestands vor allem die MieterInnen: Durch bessere Wohnverhältnisse und eine Reduzierung der ansonsten weiter steigenden Heiznebenkosten, die sich immer mehr zur zweiten Miete entwickelt haben. Und vom Neubau geförderter Wohnungen werden künftig viele Wohnungssuchende profitieren. 

Vor diesem Hintergrund ergibt sich sogar eine mehrfache sozialpolitische Rendite durch das beschriebene Vorgehen, das dem Gemeinderat in seiner nächsten Sitzung Ende März zur Beschlussfassung vorliegen wird.