Weitere Zukunft der Bayernstraße 1-7
Fraktionsanfrage Zukunft des Wohnraumangebotes für zwangsgeräumte Familien und für Wohngemeinschaften Alleinerziehender nach Kündigung durch die Bauunion h i e r : Fraktionsanfrage nach § 24 Abs. 4 GemO zu Sachthemen außerhalb von Sitzungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
bereits mit Datum des 21.02.2006 hatten wir die Verwaltung in o.g. Sache angeschrieben, mehrere Vorschläge zum weiteren Verfahren unterbreitet und um Auskunft zu vier Fragekomplexen gebeten. Die Antwort der Verwaltung erfolgte mit Schreiben vom 02.05.2006 durch das Dezernat III.
Die Sozialverwaltung hat darin bestätigt, dass die bisherigen 15 mit der Stadt bestehenden Einzelmietverträge in der Bayernstraße 1-3 zum 30.09.2006 durch die Südwestdeutsche Bauunion gekündigt seien und die Stadt hiergegen Widerspruch eingelegt habe. Die unterschiedlichen Rechtspositionen würden derzeit ausgetauscht und die kommunalen Handlungsspielräume im Rahmen der zu erwartenden Verhandlungen ausgelotet.
Auch Gespräche hinsichtlich einer Ersatzlösung durch die Freiburger Stadtbau seien bereits geführt worden, weitergehende Maßnahmen würden noch geprüft.
Grundsätzlich hat die Sozialverwaltung bestätigt, dass die Stadt Freiburg „dringend“ auf die bisherigen Unterbringungsmöglichkeiten (99 Unterkunftsplätze) angewiesen sei und Alternativen derzeit nicht zur Verfügung stünden. Deshalb liege eine weitere Nutzung der Räumlichkeiten „im originären Interesse der Stadt“.
Die Sozialverwaltung stünde aber auch einer „adäquaten Ersatzlösung an anderer Stelle im Stadtgebiet, ggf. durch einen Ersatzneubau“ aufgeschlossen gegenüber.
Nachdem nunmehr schon wieder mehr als zwei Monate seit dieser Antwort vergangen sind und der Kündigungstermin 30. September näher rückt, bitten wir die Verwaltung um Information zum aktuellen Sachstand der Verhandlungen und insbesondere um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
- Wie ist der Stand des Widerspruchsverfahrens gegen die Kündigung der Wohnungen?
- Welche konkreten Ersatzlösungen an anderer Stelle – ggf. durch einen Neubau – stehen zur Verfügung bzw. sollen geprüft und in welchem Zeitraum umgesetzt werden?
- Welche „weitergehenden Maßnahmen“, beispielsweise i.V. mit der FSB GmbH wurden zwischenzeitlich geprüft und wie sehen die Ergebnisse aus?
- Welche kommunalen Handlungsspielräume haben sich bislang i.R. der angekündigten Verhandlungen ergeben?
- Welche Spielräume zur Weiterführung der bisherigen Nutzungen bestehen insbesondere im Zusammenhang mit einer offensichtlich im Hinterhofbereich beantragten Neubebauung? Welches bauliche Volumen und welche konkrete Nutzung beinhaltet die entsprechende Bauvoranfrage/der Bauantrag? Kann diese Nachverdichtung im Rahmen des § 34 BauGB genehmigt werden oder ist aus städtebaulichen Gründen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und ggf. der Erlass einer Veränderungssperre erforderlich? In welcher Genehmigungsphase befindet sich das angesprochene Bauvorhaben und wie beabsichtigt die Bauverwaltung weiter vorzugehen?
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, angesichts der erheblichen Bedeutung des bislang in der Bayernstraße zur Verfügung stehenden Wohnraumangebotes, insbesondere für Familien und Alleinerziehende in besonderen Problemlagen, hat die Entwicklung einer tragfähigen Lösungsstrategie im Interesse der Betroffenen - wie auch der Stadt selbst - große Priorität. Die Verwaltung ist aufgefordert, in enger Zusammenarbeit aller tangierten Dezernate, mit der FSB sowie mit Eigentümer und Verwalter primär einen Fortbestand der Mietverhältnisse zu erreichen oder zumindest ein adäquates Alternativangebot bereit zu stellen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Pia Federer, Stadträtin
Eckart Friebis, Stadtrat





